top of page

SUPPORTER - CARD

⚠️ ACHTUNG ⚠️
SUPPORTER CARDS sind von 01. August bis spätestens 30. November 2026 zu beantragen und gelten für das Jahr 2027 + 2028 (2 Jahre) und den 3. GAMSKRIMI FILM. Statisten, Komparsen, Sprechrollen sowie Gastrollen werden ausschließlich an Supporter erteilt. Supporter Cards werden alle 2 Jahre abgerechnet. KEIN ABO! Du wirst 1x per Mail gefragt, ob du zwei weitere Jahre dabei bist. Die Supporter Card lauft automatisch mit Jahresende im 2. Jahr aus. (AGB & INFOS)

VORWORT:
Danke schon im Voraus an alle die unser Projekt GAMSKRIMI unterstützen!

Da die Nachfrage extrem groß ist bei unserem Projekt mitmachen zu können, haben wir uns die Supporter-Cards einfallen lassen. Leider können wir nicht jede Anfrage in unsere Filme einbinden. Mit der Supporter-Card sicherst du dir jedoch fix einen Platz im Film. Das Filmprojekt lebt von und mit Personen, welche Interesse, Lust und Zeit am Schauspiel sowie auch an der Produktion selbst haben. Da der Gamskrimi eine kleine Produktion ist, sind wir auf Freunde, Bekannte und Fans angewiesen und jetzt auch auf euch! Mit unserem Filmprojekt möchten wir die Filmbranche etwas mehr bereichern und zeigen, dass nicht immer ein Millionenbudget nötig ist. Von Künstlern für Comedy & Krimi-Fans im deutschsprachigen Raum.

Unser Filmprojekt vereint einige Bereiche. Freundschaften entstehen, Kreativität kann frei ausgelebt werden und wer weiß... vielleicht kommen durch unser Projekt auch größere Aufträge auf dich zu. Mit den Supporter-Cards unterstützt du unser Projekt nicht nur finanziell, sonder auch in kreativen Bereichen. Durch unsere Umfragen, kannst du deine Stimme zu Themen abgeben und somit ein Stück weit den Film beeinflussen. Ebenso können Personen Erfahrungen am Filmset in diversen Rollen sammeln und auch einen Blick hinter die Kulissen werfen.

In diesem Sinne freuen wir uns dich als Supporter beim GAMSKRIMI begrüßen zu dürfen! Achja... Klicke auf eine Supporter-Card um diese im Detail betrachten zu können. Nur durch Finanzielle Unterstützung ist ein guter Spielfilm realisierbar! Nochmals DANKE für deine Unterstützung.

Warum zwei Jahre? Weil ein Film nicht von heute auf Morgen fertig ist. Im 1. Jahr wird alles geplant, vorbereitet und dann gefilmt. Im Jahresübergang in das 2. Jahr wird der Film fertiggestellt und für die Veröffentlichung vorbereitet. Das braucht Zeit. Die Premiere und Veröffentlichung erfolgt dann im 2. Jahr Mitte bis Ende des Jahres. Dann beginnt der Kreislauf von vorne.


Supporter Cards für 2027 & 2028 jetzt bestellbar!
1.) Alles gut durchlesen
2.) Auf "Supporter werden" klicken
3.) Nutzerkonto erstellen (kostenlos)
4.) Supporter-Card beantragen

5.) Sofort-Zugang zur Supporter Gruppe auf Homepage
6.) Sofort-Zugang zur Supporter Gruppe auf WhatsApp

UNSERE SUPPORTER

INFOS & AGBs

FAQ - FRAGEN & ANTWORTEN:

F: Warum kosten die Supporter-Cards so viel Geld?

A: Im Filmbereich ist das extrem wenig, wenn man bedenkt, was ein Film normalerweise kostet. Da wir ein Low-Budget Projekt sind, ist das voll ok und wir sind froh über jede Unterstützung.

gk-support-gold-vorteile-prev.jpg

EUR 1.499,-

F: Ahm ja... Schön und gut, aber was hab ich davon, wenn ich mir eine Supporter-Card kaufe?

A: Durch die hochqualitative Produktion, haben wir es mit unserem 1. Film ganze 6 Wochen in alle Dieselkinos geschafft. Mehrere Tausend Besucher waren vor Ort und haben den Film gesehen. Mit der Supporter-Card hast du die Möglichkeit gesehen zu werden, kreativ zu sein und vielleicht ebenfalls auf die große Leinwand zu kommen.

gk-support-premium-vorteile-prev.jpg

EUR 149,-

F: Ja... ja... ja... ABER Warum kostet das Geld? Du musst mich doch nur für ein paar Minuten filmen!

A: Nope... So ist das leider nicht! Wenn du für ca. 30-60 Sekunden (ca. eine Szene) im Film zu sehen bist, dann hat die Produktion einen großen Aufwand. Wir müssen die Szene schreiben... Dann muss die auch noch in unsere Geschichte passen... Dann müssen wir noch einen Drehtermin finden... Dann müssen wir mit einem kleinen LKW anrücken, das Set aufbauen, ausleuchten, Ton einrichten Kamera vorbereiten und dann müssen auch noch einige andere Personen Zeit haben die ebenfalls in der Szene zu sehen sind... Der ganze Aufwand nur, damit du zu sehen bist. Da reden wir noch gar nicht von einer Sprechrolle!

gk-support-premium-plus-vorteile-prev.jpg

EUR 449,-

F: Ok... Welche weiteren Vorteile habe ich noch?

A: Weiter unten sind alle Gegenleistungen für die Supporter-Cards angeführt. Du erhältst einiges an "Goodies" und noch Exklusiveinblicke hinter die Kulissen, also in den BTS (behind the scenes) Bereich.

 

F: Ja was soll da schon großartiges hinter der Kamera abgehen? Da steht einer und hält das Teil...

A: Nunja... und genau aus diesem Grund freuen wir uns, wenn du dabei bist! Weißt du was ein Weißabgleich ist? Was ein "Color-Checker" macht? Wofür ein Follow Focus, eine Falschfarben-Anzeige oder die Filmklappe gut ist? Nein? Und genau deshalb geben wir dir gerne einen Einblick.

gk-support-vip-vorteile-prev.jpg

EUR 849,-

F: Was habe ich von dem gefilmten Material? Kann ich das frei verwenden?

A: Ja unter bestimmten Voraussetzungen und Regeln! Es werden ausschließlich Fotos, Videos und Audioaufnahmen veröffentlich welche durch die Produktion frei gegeben sind. Das hat den Vorteil, dass jemand das Material angesehen hat und dich keiner beim Nasenbohren ins Internet stellt. Freigegebene Inhalte können natürlich von dir genutzt und veröffentlicht werden. dies gilt ebenso für Fotos, Videos und Audioaufnahmen am Set - also für den BTS-Bereich!

 

F: Was passiert mit meiner Supporter-Card wenn ich keine Lust mehr habe das Projekt zu unterstützen?

A: Die Karte sowie alle anderen Sach,- und Wertgegenstände welche im Zusammenhang mit der Supporter-Card erworben wurden gehören ab dem Zeitpunkt des Kaufes dir! Das kannst du mit einem Einkauf im Supermarkt gleichstellen.

 

F: Letzte Frage... Wo bekomme ich eine Supporter-Card her?

A: Eine Supporter-Card erhältst du HIER oder wenn du oben auf den blauen "Button" klickst (Supporter werden). Du musst dich zuerst über die Gamkrimi Homepage registrieren und dann deine Supporter-Card beantragen. Noch mehr Informationen findest du weiter unten auf dieser Seite.

HINWEISE & AGB für SUPPORTER

supporteragb

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

GAMSKRIMI SUPPORTER-CARDS

Stand: August 2026

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Supporter-Cards der Filmproduktion ROCKAUT FILM im Zusammenhang mit dem Projekt GAMSKRIMI. Mit der Beantragung einer Supporter-Card erklärt sich der Supporter mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Supporter-Cards zwischen ROCKAUT FILM (nachfolgend „Produktion" genannt) und dem jeweiligen Supporter (nachfolgend „Supporter" genannt). Die Supporter-Cards stellen ein freiwilliges Unterstützungsprogramm für die Filmproduktion GAMSKRIMI dar und beinhalten – abhängig vom gewählten Paket – verschiedene Leistungen, Vorteile sowie Sach- und Wertgegenstände. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Supporters werden nicht Vertragsbestandteil.
 

2. Beschreibung der Supporter-Cards

Die Supporter-Cards sind auf eine begrenzte Anzahl limitiert und berechtigen ausschließlich den eingetragenen Supporter zur Nutzung der jeweiligen Vorteile.

Je nach gewählter Supporter-Card können unter anderem folgende Leistungen enthalten sein:

  • Supporter-Card

  • Merchandise

  • Eventtickets

  • Sitzplatzreservierungen

  • Rabatte

  • Namensnennung

  • Filmrollen

  • Social-Media-Verlinkungen

  • Zugang zur Supporter-Community (WhatsApp)

  • weitere paketabhängige Leistungen

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Beantragung veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Supporter-Paketes. Alle Leistungen gelten ausschließlich für die vereinbarte Laufzeit. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen besteht nicht.
 

3. Limitierung der Supporter-Cards

Die Anzahl sämtlicher Supporter-Cards ist streng limitiert.

Es stehen maximal folgende Karten zur Verfügung:

  • Premium Card (100x)

  • Premium Plus Card (50x)

  • VIP Card (35x)

  • Gold Card (20x)

Die jeweilige maximale Stückzahl wird auf der Homepage veröffentlicht. Sobald das jeweilige Kontingent ausgeschöpft ist, können keine weiteren Karten dieses Typs erworben werden. Bestehende Supporter erhalten bei einer Verlängerung innerhalb des von der Produktion bekanntgegebenen Zeitraums ein Vorrecht auf ihren bisherigen Supporter-Platz. Ein Anspruch auf eine bestimmte Supporter-Card besteht nicht.
 

4. Vertragsabschluss

Die Beantragung einer Supporter-Card erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Onlineformular. Mit dem Absenden des Formulars gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Supporter-Card ab.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn

  • die Produktion den Antrag annimmt,

  • die Rechnung erstellt wurde und

  • der vollständige Rechnungsbetrag eingegangen ist.

Erst nach vollständigem Zahlungseingang wird die Supporter-Card aktiviert. Die Produktion behält sich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 

5. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beantragung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach erfolgreicher Beantragung erhält der Supporter eine Rechnung. Die Aktivierung der Supporter-Card erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Preisänderungen während einer aktiven Laufzeit erfolgen nicht. Supporter Cards müssen im Vorfeld vollständig bezahlt sein und werden nach positivem Zahlungseingang mit 01. Jänner des Folgejahres aktiviert.
 

6. Laufzeit

Die Laufzeit einer Supporter-Card beträgt 2 Jahre - von 01. Jänner bis 31. Dezember im 2. (direkt darauffolgendem) Jahr, sofern auf der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist. Die Supporter-Card endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt. Vor Ablauf der Laufzeit kann die Produktion dem Supporter eine Möglichkeit zur Verlängerung anbieten. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Nach Ablauf der Laufzeit endet der Zugang zu sämtlichen Supporter-Leistungen.

Insbesondere endet:

  • der Zugang zum Supporter-Bereich

  • der Zugang zur WhatsApp-Gruppe

  • die Gültigkeit der Supporter-Card

  • sämtliche Rabatte

  • sämtliche Vorteile

 

Laufzeiten / Anmeldungen / Kündigungen:

Supporter Cards können von 01. Oktober bis 31. Oktober erworben werden (Ausnahme 2026 - 1. Jahr) . Ebenso wird in diesem Zeitraum bei bestehenden Supporter Cards nachgefragt, ob eine Verlängerung erwünscht ist. Bei keiner Antwort oder einem Nein wird die Supporter Card automatisch mit 31. Dezember des aktiven Jahres deaktiviert.

7. Beantragung und Aktivierung

Nach erfolgreicher Beantragung erhält der Supporter zunächst eine vorläufige Supporter-Card. Diese dient ausschließlich als Übergangslösung während der gesetzlichen Widerrufsfrist. Die endgültige Supporter-Card sowie sämtliche individuell produzierten Waren werden grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist hergestellt und bestellt. Hierdurch sollen unnötige Produktionskosten im Falle eines Widerrufs vermieden werden. Mit Aktivierung der endgültigen Supporter-Card wird der Supporter-Platz verbindlich reserviert.
 

8. PRODUKTION, HERSTELLUNG & VERSAND

ROCKAUT FILM legt großen Wert auf Qualität und Nachhaltigkeit. Sämtliche im jeweiligen Supporter-Paket enthaltenen Waren werden grundsätzlich erst nach Bestellung individuell produziert oder beschafft.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Supporter-Cards

  • T-Shirts

  • Kaffeebecher

  • Regiestühle

  • personalisierte Artikel

  • sonstige Merchandise-Produkte

Da zahlreiche Artikel individuell angefertigt oder personalisiert werden, erfolgt die Bestellung dieser Waren grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Während der Widerrufsfrist erhält der Supporter eine vorläufige Supporter-Card aus Papier. Nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnt die Produktion bzw. Bestellung der endgültigen Waren. Lieferzeiten können je nach Hersteller, Lieferant oder Produktionsaufwand variieren. ROCKAUT FILM bemüht sich um eine schnellstmögliche Lieferung sämtlicher Leistungen. Lieferverzögerungen, welche außerhalb des Einflussbereiches von ROCKAUT FILM liegen, berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder zu Schadenersatzansprüchen. Der Versand erfolgt an die vom Supporter bekannt gegebene Lieferanschrift. Nach Übergabe an das Versandunternehmen erhält der Supporter – sofern verfügbar – eine Sendungsverfolgung.
 

9. WIDERRUFSRECHT

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Vertragsabschluss. Der Widerruf muss innerhalb dieser Frist eindeutig gegenüber ROCKAUT FILM erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (Im 1. Antwortmail per Link aufrufbar). Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rückerstattet. Von der Rückerstattung ausgenommen sind Leistungen oder Waren, sofern gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen oder individualisierte Produkte bereits auf ausdrücklichen Wunsch des Supporters vor Ablauf der Widerrufsfrist hergestellt wurden. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist erhält der Supporter ausschließlich eine vorläufige Supporter Card. Die endgültige Produktion der personalisierten Waren erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf dieser Frist.
 

10. KÜNDIGUNG, RÜCKERSTATTUNG & STORNO

Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung der Supporter-Card während der laufenden Vertragsdauer ausgeschlossen. Die Supporter-Card endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung bereits bezahlter Beträge ist nach Ablauf der Widerrufsfrist grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere deshalb, weil unmittelbar nach Ablauf der Widerrufsfrist organisatorische Maßnahmen getroffen werden, darunter insbesondere:

  • Reservierung eines limitierten Supporter-Platzes

  • Einplanung von Filmrollen

  • Produktionsplanung

  • Bestellung individueller Waren

  • Personalisierung von Merchandise

  • Reservierung von Eventkapazitäten

  • Aufnahme in interne Organisationslisten

Da sämtliche Supporter-Cards limitiert sind, blockiert jeder bestätigte Vertrag einen Platz für andere Interessenten. Nicht genutzte Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Barauszahlung oder Gutschrift. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen mit Ablauf der Laufzeit ersatzlos. Eine Übertragung einzelner Leistungen auf Dritte oder auf eine spätere Laufzeit ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche.
 

11. SUPPORTER-CARDS

Supporter-Cards sind personenbezogen. Sie dürfen weder verkauft, verliehen noch an andere Personen übertragen werden.

Pro Person kann jeweils nur eine aktive Supporter-Card bestehen. Die Produktion behält sich vor, missbräuchlich verwendete Supporter-Cards jederzeit zu sperren. Jede Supporter-Card besitzt eine individuelle Nummer und dient gleichzeitig als Nachweis der aktiven Mitgliedschaft. Die Supporter-Card bleibt Eigentum des jeweiligen Supporters. Die Gültigkeit endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Nach Ablauf der Laufzeit verliert die Karte sämtliche Berechtigungen.
 

12. EVENTTICKETS

Im jeweiligen Supporter-Paket enthaltene Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum Besuch der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Veranstaltung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht ausschließlich dann, wenn dieser ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Supporter-Paketes ist. Sollte eine Veranstaltung aus organisatorischen, technischen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen verschoben werden müssen, behalten bereits enthaltene Eintrittskarten ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Kann eine Veranstaltung endgültig nicht durchgeführt werden, entscheidet ROCKAUT FILM nach eigenem Ermessen über eine angemessene Ersatzleistung. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Ticketwertes besteht nicht. Nicht genutzte Tickets verfallen nach Ablauf der jeweiligen Veranstaltung ersatzlos. Eine Weitergabe von inkludierten Tickets an Dritte ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich von ROCKAUT FILM gestattet wurde.
 

13. MERCHANDISE

Im jeweiligen Supporter-Paket enthaltene Merchandise-Artikel werden individuell für den jeweiligen Supporter bestellt oder produziert.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Supporter-Shirts

  • Supporter-Becher

  • Regiestühle

  • Supporter-Cards

  • sonstige Merchandise-Produkte

Personalisierte Waren sind vom Umtausch sowie von einer Rückgabe ausgeschlossen, sofern keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bestehen. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Material, Größe oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich oder produktionsbedingt sind. Lieferverzögerungen seitens der Hersteller oder Lieferanten begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Beschädigungen sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich mitzuteilen.
 

14. FILMROLLEN

Je nach gewähltem Supporter-Paket kann der Supporter Anspruch auf eine Statistenrolle, Sprechrolle oder Gastrolle erhalten. Die endgültige Ausgestaltung der jeweiligen Rolle erfolgt ausschließlich durch die Produktion und richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Films. Ein Anspruch auf eine bestimmte Rolle, Szenenanzahl, Bildschirmzeit, Textlänge oder einen bestimmten Drehort besteht nicht.

 

Die Produktion entscheidet nach dramaturgischen, organisatorischen und produktionstechnischen Gesichtspunkten über:

  • Art der Rolle

  • Umfang der Rolle

  • Drehort

  • Drehtag

  • Drehzeit

  • Bekleidung

  • Szenenaufbau

  • endgültige Verwendung im Film

Die Produktion behält sich das Recht vor, Rollen jederzeit anzupassen, zu kürzen oder vollständig aus dem Film zu entfernen, sofern dies aus dramaturgischen, technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung.

14.1 Drehtermine

Der jeweilige Drehtermin wird dem Supporter rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Der Supporter verpflichtet sich, zum vereinbarten Zeitpunkt pünktlich am bekannt gegebenen Drehort zu erscheinen. Kann ein Supporter den Termin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, ist dies der Produktion unverzüglich mitzuteilen.

 

14.2 Ersatztermine

Kann ein Supporter den ursprünglich geplanten Termin nicht wahrnehmen, bemüht sich ROCKAUT FILM – soweit organisatorisch möglich – um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht. Kann auch ein angebotener Ersatztermin nicht wahrgenommen werden oder ist ein weiterer Dreh organisatorisch nicht möglich, verfällt der Anspruch auf die Rolle ersatzlos. Eine Übertragung auf einen späteren Film oder eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

 

14.3 Krankheit und höhere Gewalt

Kann ein Supporter aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht teilnehmen, entscheidet die Produktion nach eigenem Ermessen über einen möglichen Ersatztermin.

 

Dies gilt insbesondere bei:

  • Krankheit

  • Unfall

  • Fahrzeugschaden

  • Todesfall

  • Naturkatastrophen

  • behördlichen Maßnahmen

  • sonstigen Fällen höherer Gewalt

Ein Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin besteht nicht.

 

14.4 Verhalten am Filmset

Während der Dreharbeiten sind sämtliche Anweisungen der Regie, Produktionsleitung sowie der Crew einzuhalten. Aus Sicherheits- oder Organisationsgründen kann ein Supporter jederzeit vom Dreh ausgeschlossen werden.

 

Dies gilt insbesondere bei

  • aggressivem Verhalten

  • Alkohol- oder Drogeneinfluss

  • Gefährdung anderer Personen

  • groben Verstößen gegen Produktionsanweisungen

  • wiederholter Störung des Drehablaufs

 

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen oder Rückerstattung.

 

14.5 Eigenwerbung

Eigenwerbung, politische Werbung, religiöse Werbung oder Produktplatzierungen sind am Filmset sowie innerhalb der Produktion nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ROCKAUT FILM zulässig.
 

15. SUPPORTER-BEREICH & WHATSAPP-GRUPPE

Mit einer aktiven Supporter-Card erhält der Supporter Zugang zum geschützten Supporter-Bereich sowie – sofern gewünscht – zur offiziellen GAMSKRIMI Supporter-WhatsApp-Gruppe. Die Teilnahme an der WhatsApp-Gruppe ist freiwillig. Der Supporter verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgang miteinander.

 

Unzulässig sind insbesondere:

  • Beleidigungen

  • Diskriminierungen

  • rassistische Inhalte

  • politische Extrempositionen

  • Spam

  • Werbung

  • unerlaubte Links

  • rechtswidrige Inhalte

ROCKAUT FILM ist berechtigt, Supporter bei Verstößen ohne Vorankündigung aus der WhatsApp-Gruppe zu entfernen. Die Supporter-Card bleibt hiervon unberührt. Mit Ablauf der Supporter-Card endet automatisch auch der Zugang zur Community.
 

16. NAMENSNENNUNG & ÖFFENTLICHE ERWÄHNUNG

Soweit Bestandteil des jeweiligen Supporter-Pakets, erklärt sich der Supporter damit einverstanden, dass sein Vor- und Nachname öffentlich genannt werden darf.

 

Dies umfasst insbesondere:

  • Filmabspann

  • Filmvorspann (soweit vorgesehen)

  • Homepage

  • Social-Media-Kanäle

  • Drucksorten

  • Plakate

  • Trailer

  • Werbematerialien

  • Presseunterlagen

Sofern der Supporter zusätzlich einen Social-Media-Link bekannt gibt, kann dieser ebenfalls veröffentlicht werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
 

17. FOTO & PROFIL

Supporter können freiwillig ein Profilbild sowie einen Link zu einem Social-Media-Profil bereitstellen. Diese Angaben erfolgen freiwillig. ROCKAUT FILM übernimmt keine Haftung für Inhalte verlinkter externer Webseiten oder Social-Media-Konten.
 

18. VERÖFFENTLICHUNGS- & NUTZUNGSRECHTE

Supporter, welche im Rahmen ihrer Supporter-Leistung vor der Kamera mitwirken, räumen ROCKAUT FILM unentgeltlich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche im Zusammenhang mit der Produktion entstandenen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu nutzen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Kinoauswertung

  • Streaming

  • Fernsehen

  • DVD/Blu-ray

  • Internet

  • Social Media

  • Werbung

  • Trailer

  • Pressearbeit

  • Festivalvorführungen

  • Nationale & internationale Veröffentlichungen

Die eingeräumten Rechte umfassen insbesondere:

  • Veröffentlichungsrecht

  • Vervielfältigungsrecht

  • Bearbeitungsrecht

  • Senderecht

  • Verbreitungsrecht

  • Recht zur kommerziellen Nutzung

Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Der Supporter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Szenen gekürzt, bearbeitet oder vollständig entfernt werden können.
 

19. VERTRAULICHKEIT

Drehbücher, interne Produktionsunterlagen, Setfotos, unveröffentlichte Filmaufnahmen sowie sämtliche internen Informationen gelten als vertraulich.

 

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROCKAUT FILM dürfen insbesondere keine

  • Fotos

  • Videos

  • Tonaufnahmen

  • Drehbuchseiten

  • Storydetails

  • Produktionsunterlagen

veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Supporter-Card fort.
 

20. DATENSCHUTZ

Der Schutz personenbezogener Daten hat für ROCKAUT FILM höchste Priorität. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie den nationalen Datenschutzgesetzen.

 

Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:

  • Vor- und Nachname

  • Rechnungsanschrift

  • Lieferanschrift

  • Geburtsdatum (sofern erforderlich)

  • Telefonnummer

  • E-Mail-Adresse

  • Supporter-Card-Typ

  • Zahlungsstatus

  • Bestellhistorie

  • freiwillig übermittelte Profilbilder

  • freiwillig übermittelte Social-Media-Links

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Organisation von Veranstaltungen, der Kommunikation mit Supportern sowie der Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, Druckereien, Merchandise-Hersteller oder sonstige Dienstleister, die unmittelbar an der Durchführung des Supporter-Programms beteiligt sind. Die vollständigen Datenschutzinformationen sind auf der Website von ROCKAUT FILM veröffentlicht.
 

21. KOMMUNIKATION

Die Kommunikation zwischen ROCKAUT FILM und dem Supporter erfolgt grundsätzlich über:

  • E-Mail

  • Telefon

  • WhatsApp

  • Mitgliederbereich der Website

Der Supporter verpflichtet sich, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Nachteile, die durch unrichtige oder nicht aktualisierte Kontaktdaten entstehen, gehen zu Lasten des Supporters. ROCKAUT FILM bemüht sich um eine zeitnahe Beantwortung sämtlicher Anfragen. Ein Anspruch auf eine sofortige Antwort besteht jedoch nicht.
 

22. HAFTUNG

ROCKAUT FILM haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ROCKAUT FILM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in jenen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

22.1 Dreharbeiten

Die Teilnahme an Dreharbeiten erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. ROCKAUT FILM achtet auf größtmögliche Sicherheit und plant sämtliche Rollen so, dass keine gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten verlangt werden. Der Supporter verpflichtet sich, Sicherheitsanweisungen der Produktion jederzeit Folge zu leisten. Wer Sicherheitsanweisungen missachtet, kann jederzeit vom Dreh ausgeschlossen werden.

 

22.2 Veranstaltungen

ROCKAUT FILM übernimmt keine Haftung für Schäden, die außerhalb des eigenen Einflussbereiches liegen.

 

Dies betrifft insbesondere:

  • höhere Gewalt

  • Witterungseinflüsse

  • behördliche Maßnahmen

  • Ausfälle technischer Einrichtungen

  • Absagen von Veranstaltungsorten

  • Verzögerungen durch Dritte

Sollte eine Veranstaltung verschoben werden müssen, behalten bereits enthaltene Leistungen grundsätzlich ihre Gültigkeit.

 

22.3 Externe Links

Die Website sowie der Mitgliederbereich können Links zu externen Webseiten enthalten. Für Inhalte externer Webseiten übernimmt ROCKAUT FILM keinerlei Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
 

23. GEWÄHRLEISTUNG

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel an gelieferten Waren sind nach Möglichkeit unverzüglich nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Normale produktionsbedingte Farbabweichungen, Materialabweichungen oder geringfügige Größenabweichungen stellen keinen Mangel dar.
 

24. ÄNDERUNGEN DES SUPPORTER-PROGRAMMS

ROCKAUT FILM behält sich das Recht vor, das Supporter-Programm für zukünftige Laufzeiten anzupassen oder weiterzuentwickeln.

Dies betrifft insbesondere:

  • Preise

  • Leistungsumfang

  • Merchandise

  • Rabatte

  • Kartenmodelle

  • Eventleistungen

  • Community-Angebote

Änderungen betreffen ausschließlich zukünftige Vertragsabschlüsse. Für bereits laufende Supporter-Cards gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Leistungen.
 

25. HÖHERE GEWALT

Kann ROCKAUT FILM aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt vertragliche Leistungen vorübergehend oder dauerhaft nicht erbringen, entstehen hieraus keine Schadenersatzansprüche.

 

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen

  • Hochwasser

  • Sturm

  • Feuer

  • Pandemien

  • Epidemien

  • Krieg

  • Terroranschläge

  • behördliche Anordnungen

  • Streiks

  • Ausfälle wesentlicher Lieferanten

  • technische Totalausfälle

ROCKAUT FILM wird sich bemühen, angemessene Ersatzleistungen oder Ersatztermine anzubieten, soweit dies wirtschaftlich und organisatorisch möglich ist.
 

26. ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
 

27. GERICHTSSTAND

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von ROCKAUT FILM. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
 

28. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt sinngemäß auch für etwaige Regelungslücken.
 

29. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mit der Beantragung einer Supporter-Card bestätigt der Supporter, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird auf der Website von ROCKAUT FILM veröffentlicht.

Stand: August 2026

bottom of page